Allgemeines

Wichtige Neuigkeiten aus Ihrer Gemeinschaftspraxis

Ab dem 01. Februar 2026 stellen wir unser bisheriges System der offenen Sprechstunde auf eine Terminsprechstunde um. Künftig haben Sie die Möglichkeit, auch vormittags zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr Termine zu vereinbaren. Dadurch möchten wir längere Wartezeiten in unserer Praxis vermeiden. Bitte beachten Sie, dass die Terminsprechstunde künftig bei allen drei Ärzten stattfinden wird.

Was bedeutet das für Sie?

  • Keine Wartezimmer-Marathons mehr
  • Weniger „Wer war noch mal vor mir dran?“ – Momente
  • Mehr Zeit für Ihr Anliegen

Selbstverständlich kümmern wir uns auch weiterhin um Ihre akuten Beschwerden. Ab Februar 2026 steht Ihnen hierfür die sogenannte Akutsprechstunde täglich von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie zusätzlich mittwochs von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr (vorrangig für Berufstätige) zur Verfügung. In dieser Zeit können sich alle Patientinnen und Patienten ohne Termin vorstellen, bei denen Infekte oder akute Beschwerden vorliegen, die nicht länger als 3 Tagen bestehen.

Wir weisen höflich darauf hin, dass in der Akutsprechstunde ausschließlich die aktuellen Beschwerden behandelt werden können. Ausstehende Befundbesprechungen sind in diesem Rahmen nicht möglich.

Bei Beschwerden wie Luftnot, Brustschmerzen oder neurologischen Ausfällen können Sie sich selbstverständlich jederzeit in unserer Praxis melden.

Wir zählen auf Ihre Unterstützung.

Ihr CampusDocs-Team

Keine Panik, wir bleiben die Gleichen. Nur organisierter. 

Aktuelle Hinweise

eRezept

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst.

Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Hierzu muss, wie bisher auch, die elektronische Gesundheitskarte einmal pro Quartal in der Praxis eingelesen werden. Das E-Rezept wird durch uns digital signiert und weitergeleitet, so dass Sie das E-Rezept am folgenden Werktag in Ihrer Apotheke einlösen können und das verordnete Medikament erhalten. Dazu müssen Sie in der Apotheke ebenfalls die elektronische Gesundheitskarte vorweisen.

 

Verhaltensweise bei Infekten

Wir bitten Sie eine Maske zu tragen, wenn Sie unsere Praxis aufgrund eines Infektes der Atemwege oder einer Magen-Darm Erkrankung aufsuchen müssen und bitten Sie den Infekt bei der Anmeldung anzugeben.

 

eAU

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wurde am 1. Januar 2023 durch die E-AU abgelöst.

Wir übermitteln ihre AU-Zeiten an ihre zuständige Krankenkasse. Bitte informieren Sie ihren Arbeitgeber über die AU – Zeit, dieser kann die Daten elektronisch bei ihrer Krankenkasse abrufen.