Allgemeines

Aktuelle Hinweise

eRezept

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst.

Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Hierzu muss, wie bisher auch, die elektronische Gesundheitskarte einmal pro Quartal in der Praxis eingelesen werden. Das E-Rezept wird durch uns digital signiert und weitergeleitet, so dass Sie das E-Rezept am folgenden Werktag in Ihrer Apotheke einlösen können und das verordnete Medikament erhalten. Dazu müssen Sie in der Apotheke ebenfalls die elektronische Gesundheitskarte vorweisen.

 

Verhaltensweise bei Infekten

Wir bitten Sie eine Maske zu tragen, wenn Sie unsere Praxis aufgrund eines Infektes der Atemwege oder einer Magen-Darm Erkrankung aufsuchen müssen und bitten Sie den Infekt bei der Anmeldung anzugeben.

 

eAU

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wurde am 1. Januar 2023 durch die E-AU abgelöst.

Wir übermitteln ihre AU-Zeiten an ihre zuständige Krankenkasse. Bitte informieren Sie ihren Arbeitgeber über die AU – Zeit, dieser kann die Daten elektronisch bei ihrer Krankenkasse abrufen.